Erbschaften und Legate

Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Es ist nicht einfach, sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Vielleicht versäumen es deshalb viele Menschen, ein Testament zu verfassen. Ein Testament ermöglicht jedoch, eine Geste der Wertschätzung oder des Dankes zu hinterlassen - ein Zeichen für Menschen, Tiere und Werte zu setzen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Auch die Unterstützung einer vertrauten Organisation, die sich in für Sie wichtigen Bereichen einsetzt, kann testamentarisch festgelegt und so Ihrem Willen entsprechend weitergeführt werden.  

Wenn Ihnen die Tätigkeit unseres gemeinnützigen Vereins Parenas Pfotenhilfe CH am Herzen liegt, möchten Sie vielleicht auch über Ihr Ableben hinaus helfen. In Ihrem Testament können Sie festhalten, was mit Ihrem Vermögen geschieht. So können Sie beispielsweise Parenas Pfotenhilfe CH als Erbe einsetzen, einen Betrag als Legat zukommen lassen oder Trauerspenden tätigen.  Nachfolgend einige Hinweise zu den Möglichkeiten.

 

Testament

«Mein ganzes Vermögen vermache ich dem Verein Parenas Pfotenhilfe CH …»

Wer keine pflichtteilgeschützten Erben hinterlässt, d.h. keine Nachkommen, keine Eltern, keinen Ehegatten, keine eingetragene Partnerin oder keinen eingetragenen Partner, kann in seinem Testament auch eine gemeinnützige Institution wie den Tierschutzverein Parenas Pfotenhilfe CH als Universalerbe einsetzen.

«…Mein gesamtes frei verfügbares Vermögen vermache ich dem Verein Parenas Pfotenhilfe CH…»

Sind pflichtteilgeschützte Erben vorhanden, so dürfen die Pflichtteile nicht angetastet werden. Frei verfügen können Sie dann nur über diejenige Quote, die nicht durch Pflichteile gebunden ist.

 «…zwei Drittel gehen an den Verein Parenas Pfotenhilfe CH …und ein Drittel an …»

Es besteht auch die Möglichkeit, bezüglich Ihres gesamten Nachlasses oder Ihres frei verfügbaren Vermögens Quoten zu bestimmen.

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, Ihre Wünsche verbindlich festzuhalten. Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zum Ende mit Einschluss von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand gut leserlich niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.

Diese Niederschrift soll den Titel „Letztwillige Verfügung“ oder „Testament“ tragen. Zudem müssen darin die Identität des Erblassers und sein Wille zweifelsfrei verständlich sein. Alle Erben und begünstigte Personen oder Institutionen haben dabei möglichst vollständig mit Namen und Adresse angegeben zu sein.

Beispiel dazu:

«Ich, Maria Muster, geboren am …, Bürgerin von …, wohnhaft ..., regle meinen Nachlass wie folgt:

Meine Tochter Karin Muster, geb. am...., wohnhaft…. erhält ……………..

Aus meiner Hinterlassenschaft soll nachfolgendes Legat ausgerichtet werden:

Fr. ……………… an den gemeinnützigen Verein Parenas Pfotenhilfe CH, Buechrüti 4680, CH-9472 Grabs. Ort, Datum und Unterschrift»

 

Trauerspende

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen eine schwierige Zeit und ein schmerzlicher Verlust. In dieser Trauer kann es tröstlich sein, Gutes zu tun. Viele Verstorbene oder deren Angehörige wünschen sich bei der Beerdigung eine Spende anstelle von Blumen und Kränzen.

Wenn Sie eine Trauerspende tätigen möchten, teilen Sie uns bitte den Namen der verstorbenen Person sowie die Traueradresse mit, damit wir Sie über die eingegangenen Trauerspenden informieren können. 

Hinweise für die Angehörigen: Verwenden Sie im Trauerfall nach Möglichkeit den folgenden oder einen ähnlich lautenden Hinweis in der Todesanzeige:
«Im Sinne der/des Verstorbenen bitten wir Sie anstelle von Blumen um eine Spende an Verein Parenas Pfotenhilfe CH, IBAN CH30 0900 0000 6048 5232 1, Vermerk: Trauerfall Maria Muster.»

Nur dank Ihrer Hilfe ist unser unermüdlicher Einsatz für Tiere in Not gewährleistet.
Geben Sie auch nach Ihrem irdischen Sein, Tieren in Not eine Chance auf ein schönes, eigenes Zuhause in einer liebevollen Familie.